Lernfahrausweise
Für die Erteilung einer Lernfahrer-Kategorie ist ein "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-bzw. Führerausweises" beim Strassenverkehrsamt einzureichen.
Die Gesuchsformulare (in deutsch) liegen bei den Gemeinde-/Stadtverwaltungen (Stadt Zürich: Kreis- bzw. Quartierbüros) sowie den Polizeidienststellen auf, können aber auch direkt beim Strassenverkehrsamt bezogen werden.

Vor dem Einreichen des Gesuchs ist bei einem Arzt/einer Ärztin oder Optiker/in ein Seh- und Hörtest zu absolvieren. Das Ergebnis ist auf dem Gesuchsformular (Ziffer 8) einzutragen. Der Seh- und Hörtest ist 1 Jahr gültig.
Die notwendigen Beilagen zum Gesuchsformular sind auf dem Formular unter Ziffer 12 aufgeführt.
Die Gebühr für einen Lernfahrausweis (inkl. Handbuch der Verkehrsregeln) beträgt Fr. 82.--. Bei Kategorien ohne Lernfahrausweis wird eine Zulassungsgebühr von Fr. 40.-- erhoben.

Auflistung der möglichen Lernfahrerkategorien; siehe Kategorienübersicht.
Die Gültigkeit der Lernfahrausweise ist befristet. Sie wird bei einzelnen Kategorien ein Mal verlängert (siehe Kategorienübersicht).
Weitere Verlängerungen (z.B. wegen Unfall, Krankheit, Auslandaufenthalt, Militär etc.) können nicht gewährt werden (siehe Neuerteilung).