Der Weg zum Führerschein (Kategorie B – Auto)
Antragsformular |
 | Sie können das Antragsformular frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag einreichen. Vorher müssen Sie einen Seh- und Hörtest beim Arzt oder Optiker absolvieren. Der Seh- und Hörtest ist 2 Jahre gültig. Bei der erstmaligen Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises muss der Gesuchsteller bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Die Einwohnerkontrolle leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
Nothelferkurs |
 | Dem Antragsformular müssen Sie einen gültigen Nothelferausweis beilegen. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
Theorieprüfung |
 | Nach der Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt die Anmeldekarte zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung können Sie frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. Ich empfehle Ihnen, sich gründlich vorzubereiten. Beachten Sie den Computer Unterstützten Theorieunterricht mit dem Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können.
Lernfahrausweis |
 | Nach bestandener Theorieprüfung (frühestens am 18. Geburtstag) erhalten Sie den Lernfahrausweis. Jetzt können Sie mit dem praktischen Fahrunterricht beginnen.
Fahrunterricht |
 | Im praktischen Fahrunterricht lernen Sie mit dem Fahrlehrer wie man ein Fahrzeug führt und welche Dinge es im Verkehr zu beachten gilt.
Verkehrskunde-Unterricht |
 | Parallel zur praktischen Ausbildung müssen Sie den Verkehrskunde-Unterricht besuchen. Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss die Bescheinigung für den abgeschlossenen Verkehrskundeunterricht abgegeben werden. |