Neues Antragsverfahren für den erstmaligen Lernfahrausweis ab 1. April 2003 Ab 1. April 2003 muss neu der Gesuchsteller bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Die Einwohnerkontrolle leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter. Die neuen Antragsformulare können bei der Einwohnerkontrolle, bei jeder Polizeistelle oder den Statthalterämter sowie beim Strassenverkehrsamt bezogen werden. Ebenfalls kann das Antragsformular ab diesem Datum auf unseren Internetseiten im Pdf-Format heruntergeladen werden. Download "Gesuch um einen Lernfahrausweis" (PDF-File, 185 kb) Bitte verwenden Sie für den Ausdruck nur weisses Papier. |